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Tipps

Tipps für die Kraftfahrversicherung

KFZ-Kasko- und Haftpflichtversicherung
Kommt ein Unfall durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, z.B. Trunkenheit oder Übermüdung am Steuer, Parken an abschüssiger Straße oder Ablenkung durch Handybenutzung zu Stande, zahlt die Kaskoversicherung nicht. Das Gleiche gilt für Halter, die mit einem nicht betriebssicheren Auto (defekten Bremsen, abgefahrenen Reifen) einen Unfall verursachen.

Der Versicherte muss ebenfalls regelmäßig überprüfen, ob die Voraussetzungen für vereinbarte Beitragsrabatte noch bestehen: Parkt z.B. das Auto wirklich in der Garage und fährt tatsächlich nur die Ehefrau den Wagen?

 

Diebstahl
Wurde ein Auto gestohlen, unbedingt den richtigen Kilometerstand angeben. Falschangaben gelten als Versicherungsbetrug. Niemals den Autoschlüssel im Kofferraum stecken lassen oder das Auto unverschlossen abstellen.

Wird der Autoschlüssel gestohlen, den Verlust der Versicherung melden und unbedingt das Schloss austauschen lassen, sonst geht der Versicherte bei Diebstahl leer aus.

 

Falscher Hase?
Autohalter bekommen Schäden, die bei einem Wildunfall verursacht werden, von ihrer Teilkaskoversicherung ersetzt. Pech hat jedoch der Fahrer, der behauptet, einem Hasen ausgewichen und deshalb mit seinem Wagen von der Straße abgekommen zu sein. Die Versicherung weigert sich zu zahlen.

Das Oberlandesgericht Köln (Az.: 9 U 125/99) urteilte zu Gunsten der Assekuranz. Der Fahrer müsse, so die Argumentation der Richter, nicht nur beweisen, dass er auf Grund der Beinahekollision mit seiner Limousine einen Unfall verursacht habe. Genau dies gelang dem Fahrer jedoch nicht. Naturgemäß war der Hase - ob schuldig oder nicht - längst davongehoppelt.

 

Fahrzeugverkauf
Beim Verkauf eines Gebrauchtwagen ist die Überführungsfahrt mit der bisherigen Zulassung möglich, sofern der Verkäufer damit einverstanden ist. Denn mit dem Eigentum am Fahrzeug geht auch die vom bisherigen Eigentümer abgeschlossene Versicherung für dieses Fahrzeug auf den Käufer über.

Ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachter Unfallschaden beeinträchtigt allerdings nicht mehr den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch dann nicht, wenn das Fahrzeug noch nicht umgemeldet ist. Es sollte allerdings im Kaufvertrag vermerkt werden, dass der Käufer das Fahrzeug sofort ummeldet.

 

Fahrzeugdiebstahl
Ohne Originale kein Geld! - Meldet ein Autohalter sein Fahrzeug als gestohlen und händigt er der Versicherung mit dem ausdrücklichen Hinweis, dies seien Originalschlüssel, Zweitschlüssel aus, so ist die Versicherung leistungsfrei, weil der Verdacht nahe liegt, das die Originalschlüssel zum Zeitpunkt des Diebstahls im Auto waren.

 

Vollkaskoversicherung
Bedenken Sie immer, daß auch eine Vollkaskoversicherung keinen voll-ständigen Schutz bieten kann. Bei groben Fahrfehlern oder einem Promillewert ab 1,1 geht der Versicherungskunde leer aus. Sagen Sie am Unfallort nichts zur Unfallursache     - auch nicht gegenüber der Polizei.

Unbedachte Äußerungen können zu einer Gefährdung des Versicherungsschutzes führen. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich gegebenenfalls schon vor der ersten Schadensaufnahme anwaltlich beraten.

 

Verschuldungsunabhängige Haftung
Wird beim bloßen Betrieb eines Fahrzeugs jemand verletzt oder getötet oder etwas beschädigt, haftet der Fahrzeughalter – unabhängig davon,ob er schuld ist. Man spricht dabei von einer Betriebsgefahr.

Landgericht Detmold, Urteil vom 15.07.2015 Az.: 10 S 43/15

Tipps für die Lebensversicherung

Unfalltodzusatz: Leider ist dieser unsinnige Zusatz, der bei unfallbedingten Tod die doppelte Versicherungssumme verspricht, fast schon zum Standard geworden. Jeder dritte Vertrag ist damit ausgestattet. Sinnvoll ist dieser Zusatz dennoch nicht. Denn brauchte der Kunde die höhere Absicherung tatsächlich, so sollte die Todesursache keine Rolle spielen. Und braucht er sie nicht, so kann er sich die Prämie dafür sparen.

 

Dynamik: Auf den ersten Blick erscheint es sinnvoll, die Beiträge zur Lebensversicherung jedes Jahr entsprechend der Geldabwertung zu erhöhen.
Aber Achtung: Wenn Dynamik, dann am Anfang der Vertragslaufzeit. Das bringt Rendite. Steigen Sie aber aus Renditegründen spätestens 5-10 Jahre vor Ablauf des Vertrages aus, die letzten Jahre gehen in dieser Richtung ins Leere.

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